Besuchskonzept
Wir bieten auch in dieser besonderen Zeit weiter Beratung, Begleitung und Behandlung für psychisch kranke Kinder und Jugendliche sowie ihre Familien an. Wir möchten gemeinsam Lösungen finden, damit Euch schnell und dauerhaft geholfen wird. Notfälle können jederzeit vorgestellt werden, ebenso bieten wir eine telefonische Beratung bei Fragen zu psychischen Erkrankungen an. Unsere Zentrale ist rund um die Uhr telefonisch erreichbar.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Informationen für unsere Besucherinnen und Besucher
- Tragen Sie Ihre FFP2-Maske permanent während Ihres Aufenthaltes in unserer Klinik. Der Mund-Nasen-Schutz muss über Mund und Nase getragen werden.
- Bitte desinfizieren Sie Ihre Hände beim Betreten der Klinik.
- Halten Sie mind. 1,5 Meter Abstand.
- Bitte halten Sie sich an die Husten- und Nies-Etikette: Niesen oder husten Sie in die Armbeuge oder in ein Taschentuch.
Der Zutritt für Besucherinnen und Besucher ist nur mit einem negativen Corona-Testnachweis einer offiziellen externen Teststelle möglich!
Es gilt die 3G+ Regel. Dies bedeutet, dass alle Besucher:innen, auch Geimpfte und Genesene, einen tagesaktuellen zertifizierten negativen Antigen-Schnelltest vorweisen müssen.
Die Verpflichtung zum Vorlegen eines negativen Corona-Testergebnisses (max. 24h altes Schnelltest-Ergebnis bzw. 48h altes PCR-Ergebnis) gilt für alle Begleitpersonen/Eltern/ Besucherinnen und Besucher von ambulanten, tagesklinischen und stationären Patientinnen und Patienten.
Die Regelung gilt unabhängig vom Impfstatus und sie gilt für alle planbaren Termine.
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche
Alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen selbst gelten durch die verpflichtenden Testungen in den Schulen als negativ getestet und benötigen bei ambulanten Terminen kein separates Testergebnis. Kinder und Jugendliche mit Schulabsentismus, die längere Zeit den Unterricht nicht mehr besucht haben, müssen ebenfalls eine aktuelle Testung vorweisen.
Eingangsscreenings
Das Betreten der Klinik ist nur nach Durchlaufen des zentralen Eingangsscreenings möglich, bei dem die Besucherinnen und Besucher auch in die zu beachtenden Hygienemaßnahmen eingewiesen werden.
• Symptomatische Besucher:innen erhalten, unabhängig vom Schweregrad der Symptome, keinen Zugang zum Krankenhaus.
• Das kontinuierliche Tragen einer FFP2-Maske und das Einhalten des Mindestabstandes ist verpflichtend.
Testpflicht für Eltern bzw. Begleitpersonen: (Teil-)Stationäre Patientinnen und Patienten
Eltern bzw. Begleitpersonen, die zu festen Terminen in unsere Klinik (Hospitationen, Gespräche etc.) kommen, müssen ein max. 24h altes Schnelltest-Ergebnis bzw. 48h altes PCR-Ergebnis vorlegen - unabhängig vom Immunitätsstatus.
Testpflicht für Eltern bzw. Begleitpersonen: Ambulante Patientinnen und Patienten
Begleitpersonen mit Infektanzeichen und ohne aktuellen PCR-Test dürfen die Klinik nicht betreten. Ein Schnelltest ist in diesem Fall nicht ausreichend. Soll die Patientin bzw. der Patient einen Ambulanztermin aus wichtigen Gründen wahrnehmen, wird sie/er am Klinikeingang abgeholt und erhält vor dem Termin in der Ambulanz einen Schnelltest.
Notfälle
Ausnahme: Begleitpersonen von Notfällen benötigen kein negatives Testergebnis.
Nicht-patientenbezogene Besucherinnen und Besucher
Nicht-patientenbezogene Besucherinnen und Besucher der Klinik gehen vor Betreten der Klinik auch zum zentralen Eingangsscreening.
Regelmäßige Dienstleister (z.B. Schreiner, Wäscherei, Bäcker) gehen ebenfalls über das zentrale Eingangsscreening.
Dienstleister, die die Klinik nicht betreten (z.B. Essensfahrerinnen und -fahrer, EGV-Fahrerinnen und -fahrer) benötigen kein Eingangsscreening. Auch hier gilt: Das Tragen einer FFP2-Maske ist verpflichtend.